Abstract
Der Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) kann zu Tötungen oder Störungen von Vögeln führen und damit ggf. gegen die Regelungen des besonderen Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verstoßen. Vor dem Hintergrund einer hohen und vermutlich weiter steigenden Anzahl an WEA sowie der damit verbundenen zunehmenden Inanspruchnahme von Standorten, die eine besondere Bedeutung als Lebensraum geschützter Vögel haben, werden immer häufiger projektbezogene Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen erforderlich, um artenschutzrechtliche Konflikte zu entschärfen.
Die Art und Ausgestaltung von solchen Vermeidungsmaßnahmen sind projektspezifisch im Zuge der Windenergieplanungen zu entwickeln. Ihre Konzeption muss sicherstellen, dass die Prognose der Nichterfüllung von Verbotstatbeständen fachlich hinreichend belastbar ist. Derzeit fehlt es jedoch sowohl an ausreichenden Kenntnissen zur Wirksamkeit als auch an Methoden, mit Hilfe derer diese Wirksamkeit von Vermeidungsmaßnahmen überprüft werden könnte.
Ziel des Vorhabens war primär die Auswahl untersuchungswürdiger Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen und die Schaffung von Grundlagen für die Verbesserung des Wissensstandes zur Wirksamkeit dieser Maßnahmen. Dies erfolgte einerseits durch eine Auswertung vorhandener Literatur und andererseits durch die Entwicklung eines Untersuchungskonzeptes zur Überprüfung der Wirksamkeit ausgewählter Maßnahmentypen. Die Auswahl orientierte sich v.a. daran, ob der Wirksamkeitsnachweis über einen absehbaren Projektzeitraum mit vertretbaren Mitteln erzielt werden kann. Eine abschließende Beurteilung der Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit von Maßnahmen war nicht Ziel der Studie. Allerdings wurde das zusammengestellte Wissen genutzt, um bereits auf Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes eine Empfehlung auszusprechen, welche der zahlreichen Vermeidungsmaßnahmen fachlich vertretbar im Rahmen einer Projektgenehmigung eingesetzt werden könnten. Diese Empfehlungen ersetzen dabei nicht den Bedarf einer für jeden Einzelfall auf Basis der Vor-Ort-Kenntnisse durchzuführenden Wirksamkeitsprognose. Auch die Prüfung, ob für das konkrete Projekt der Tatbestand der Zugriffsverbote nach § 44 BNatSchG verwirklicht wird, ist im konkreten Einzelfall durchzuführen.
Neben der ausgewerteten Literatur flossen in die Studie auch die Ergebnisse eines Expertenworkshops ein, der am 31. Mai 2017 beim BfN in Leipzig unter Beteiligung von Expertinnen und Experten aus Ornithologie und Windenergie stattgefunden hat.
Das Vorgehen erfolgte in fünf Schritten:
- Sichtung und Bewertung der verfügbaren Literatur (Bewertung der Aussagekraft);
- Formulierung von Hypothesen (hergeleitet aus der Literatur zu den Vermeidungsmaßnahmen) und Evidenzbewertung dieser Hypothesen auf der Basis des dargestellten Wissensstandes;
- Resultierende Empfehlungen, welche Vermeidungsmaßnahmen in der Planungspraxis vorrangig berücksichtigt werden sollen;
- Priorisierung empfohlener Vermeidungsmaßnahmen für ein Untersuchungskonzept zur Verbesserung des Wissensstandes hinsichtlich ihrer Wirksamkeit
- Entwicklung von Untersuchungskonzepten für zwei priorisierte Maßnahmentypen.
Die wesentlichen Ergebnisse dieses Vorhabens lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Die Recherche ergab zahlreiche Vermeidungsmaßnahmen, die teilweise auch im Sinne gängiger Praxis häufig umgesetzt werden. Für die betrachteten Vermeidungsmaßnahmen existieren hinsichtlich ihrer Wirksamkeit nur in wenigen Fällen belastbare Forschungsergebnisse in Form von Meta-Analysen oder Fall-Kontroll-Studien. Der Umstand, dass Zusammenhänge in der Naturwissenschaft von sehr vielen Faktoren und von der Streuung biologischer Daten abhängig sind und sich demzufolge häufig einer systematischen, experimentellen Überprüfung entziehen, ist hierbei zu berücksichtigen. Derzeit haben daher sowohl Einzelfall-Studien mit überwiegend einheitlicher Tendenz zu einer positiven Korrelation zwischen Maßnahme und Wirkung als auch übereinstimmende Expertenempfehlungen und in Folge dessen nachvollziehbar in Länderleitfäden oder Arbeitshilfen empfohlene Maßnahmen einen hohen Stellenwert.
- Es ergaben sich acht Themenkomplexe, denen insgesamt 43 verschiedene (teils zusammengefasste) Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen zugeordnet wurden:
- I. Räumliche Anordnung
- II. WEA-Eigenschaften
- III. Vermeidung von Anlockung: Flächenbewirtschaftung, Windparkgestaltung, Beleuchtung
- IV. Weglockung: Habitat- und Ernährungsoptimierung abseits der WEA bzw. Windparks
- V. Vergrämung – akustisch
- VI. Vergrämung – visuell
- VII. Betriebsregulierung
- VIII. Sonstige
- Vermeidungsmaßnahmen, für die es nur eine geringe Evidenz gibt, werden i. d. R. für den Einsatz nicht empfohlen. In einigen Fällen, wenn z. B. die Wirksamkeit einer Maßnahme noch nicht belegt wurde, die Maßnahme aber fachlich sinnvoll erscheint, wurde dennoch eine Empfehlung ausgesprochen. Umgekehrt erhielten nicht alle Maßnahmen mit einem hohen Evidenzgrad zwangsläufig eine starke Empfehlung. Als Ergebnis konnte für mehr als ein Drittel der denkbaren Vermeidungsmaßnahmen aus Gründen der Effektivität oder Praktikabilität keine Empfehlung ausgesprochen werden. Für etwa ein Fünftel der Maßnahmen konnte eine starke Empfehlung gegeben werden. Für 20 Maßnahmen wurde eine mittlere Empfehlung („kann“) vergeben; dies liegt oftmals an Unsicherheiten bzgl. der Effektivität oder der genauen Umsetzung von Maßnahmen.
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Für die Auswahl der für ein Untersuchungskonzept geeigneten Vermeidungsmaßnahmen wurden einerseits das Experten-Votum aus dem Workshop und andererseits die Auswertung der Priorisierung aus der Literaturauswertung herangezogen. In der systematischen Auswertung wurden 27 von insgesamt 43 Vermeidungsmaßnahmen in die Auswahl für Untersuchungskonzepte aufgenommen (Empfehlungsgrade A „soll ggf. eingesetzt werden“ und B „kann eingesetzt werden“) und nach einer Punkteskala eingestuft; dabei wurde für vergleichsweise viele Vermeidungsmaßnahmen eine geringe Priorität für die Untersuchungswürdigkeit vergeben. Niedrige Bewertungen erhielten insbesondere Maßnahmen, welche die räumliche Anordnung und WEA-Eigenschaften betreffen, weil hier auch eine Prüfung der Wirksamkeit nur mit erheblichem Aufwand und sehr hohen finanziellen Mitteln verbunden wäre.
Die Auswertung ergab, dass folgende Maßnahmentypen derzeit empfohlen werden können (Empfehlungsgrade A und B) und gleichzeitig die weitere Erforschung ihrer Wirksamkeit bzw. deren konkreter Ausgestaltung erfolgversprechend ist (Reihenfolge gemäß Priorisierung der Untersuchungswürdigkeit):
- Abschaltung zu bestimmten Bewirtschaftungsereignissen zur Vermeidung einer Anlo-ckung kollisionsgefährdeter Vögel
- Betriebsregulierung zu Zeiten hoher Abundanz/ Aktivität kollisionsgefährdeter Vögel
- Betriebsregulierung (bedarfsgerecht) mit Hilfe des Einsatzes technischer (Kamera)-Systeme zur Vogelerkennung
- Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Nutzflächen im Windpark zur Minimierung des Kolli-sionsrisikos
- Schaffung bzw. Erhalt geeigneter Nahrungs- oder Brutgebiete außerhalb des Windparks
- Akustische Reize zur Erhöhung der Aufmerksamkeit
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Radarbasierte Betriebsregulierung
Allgemein ist das Interesse an wirksamen Vermeidungsmaßnahmen sowohl von Seiten der Betreiber als auch von Seiten der Behörden und Gutachterbüros sehr hoch. Auf Ba-sis der Priorisierung und über den Abgleich mit Expertinnen und Experten sind vor allem Untersuchungskonzepte zu Lenkungsmaßnahmen (Vermeidung von Anlockung, Weglo-ckung) und zur bedarfsgerechten Betriebsregulierung (Abschaltung bei Bewirtschaf-tungsereignissen, automatisierte Systeme zur Erfassung und Abschaltung) von hohem Interesse.
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Auf dieser Grundlage wurden Untersuchungskonzepte für die Vermeidungs- und Minderu ngsmaßnahmen „Betriebsregulierung (Abschaltung) bei bestimmten landwirtschaftli-chen Bewirtschaftungsereignissen“ und zur Wirksamkeit von „Lenkungsmaßnahmen“ (Quantifizierung von Habitatpräferenzen im Raumnutzungsverhalten kollisionsgefährde-ter Greifvögel in Abhängigkeit der Verteilung und Qualität von Nahrungsgebieten) entwi-ckelt.
Der Nachweis einer Wirksamkeit von Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ist me-thodisch sehr anspruchsvoll. Die Quantifizierung des Kollisionsrisikos birgt Prognoseun-sicherheiten, Kollisionen selbst sind ein seltenes Ereignis und das Verhalten der be-troffenen Vogelarten ist komplex und von vielen sich überlagernden Faktoren abhängig. Hieraus ergibt sich, dass Kollisionsraten für sich genommen kein geeigneter Parameter für die Beurteilung der Wirksamkeit von diesbezüglichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sind. Zudem fehlen häufig Grundlagenkenntnisse zur Populations- oder Verhaltensbiologie der jeweiligen Arten. Daher wird empfohlen, den Nachweis der Wirksamkeit einer Vermeidungsmaßnahme – bei Großvögeln – über die Flugaktivität und das Verhalten im Risikoraum zu führen, aus welchen sich Hinweise auf die Höhe bzw. eine wahrscheinliche Verminderung des Tötungsrisikos ergeben.
Für die Entwicklung der beiden vorgelegten Untersuchungskonzepte wurden folgende Schritte berücksichtigt: Fragestellung, Ergebnisdarstellung und Analysen, Erforderliche Daten und Methodik sowie Hinweise zur Auswahl von Untersuchungsgebieten.